AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Download der AGB als pdf

Stand: 02. Dezember 2019

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der PPM Vertriebs GmbH & Co. KG (im Folgenden: PPM) und Unternehmern (im Folgenden: Bestellern).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluß, Lieferung   

Alle Angebote von PPM sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

PPM ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder, wie regelmäßig, durch Auslieferung der Ware an die vom Besteller genannte Lieferanschrift erklärt werden.

Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, wird PPM den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Durch Absenden Ihrer Bestellung haben Sie ein Angebot zum Kauf an uns gestellt. Die an Ihre E-Mail-Adresse gesendete automatisierte Bestellbestätigung belegt den Eingang Ihrer Bestellung bei uns, sie ist aber noch keine Annahme Ihres Angebots. Ein Kaufvertrag kommt durch die Bestellbestätigung noch nicht zustande. Die in unserem Shop und auch in der Bestellbestätigung angegebenen Rabatte und Preise haben wir für Sie bei uns hinterlegt. Diese Preise und Rabatte sind jedoch noch unverbindlich. Verbindlich sind erst die in unserer Warenausgangsrechnung ausgewiesenen Preise und Rabatte.

Der Abschluss des Kaufvertrags zwischen Ihnen und PPM findet zu dem Zeitpunkt statt, an dem das bestellt Produkt von uns an die von Ihnen genannte Zustelladresse versendet wird.

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein fester Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die PPM-Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von PPM zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den PPM-Zulieferern. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Der Vertragstext wird von PPM nach Abschluß des Vertrages nicht gespeichert und ist dem Besteller deshalb nicht zugänglich.

Die Vertragssprache ist Deutsch.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von PPM.


§ 4 Rückgaberecht

Der Besteller hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Besteller, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

Der Besteller hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Besteller darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Besteller zu tragen.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- und Videoaufzeichnungen (CDs, Videokassetten und DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist.


§ 5 Vergütung

Die angegebenen Ladenpreise sind bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung oder Lastschrift leisten, Vorkasse bleibt vorbehalten.

Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug und hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch PPM anerkannt werden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Besteller über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.


§ 7 Gewährleistung

Unter Berücksichtigung ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware wird folgende Vorgehensweise vereinbart: Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. PPM ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Besteller müssen PPM innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei PPM. Unterläßt der Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Besteller. Wurde der Besteller durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Besteller die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Besteller wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller PPM den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).

Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist PPM lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch PPM nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung durch PPM auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen etwaiger Erfüllungsgehilfen von PPM.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn PPM grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von PPM zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.


§ 9 Schlußbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von PPM. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksam Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.