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15.12.2020
Comic-Fachhandel größtenteils betroffen

Harter Lockdown ab Mittwoch aber mit Ausnahmen

Harter Lockdown ab Mittwoch aber mit Ausnahmen

Ab dem 16. Dezember 2020 müssen große Teile des deutschen Einzelhandels schließen. Doch im Detail gibt es gerade auch im Hinblick auf den Comic-Fachhandel wieder große Unterschiede auf Landesebene. Ein erster Überblick.

Als am Sonntag Mittag die Beschlüsse der neuerlichen Bund-Länder-Runde auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben wurden, schien es bei Durchsicht der Ausnahmeliste zunächst klar zu sein, dass auch der Buchhandel – und damit natürlich auch der Comic-Fachhandel – vom kompletten Shutdown (wieder) betroffen sein würde.

Doch inzwischen weichen immer mehr Länder von dieser Linie ab. Zunächst war Berlin – wie bereits im Frühjahr – von der Schließung des Buchhandels abgerückt und hatte dessen Angebot den lebensnotwendigen Gütern gleichgestellt. Diese Position haben sich inzwischen mit Stand Dienstag früh zumindest auch noch die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu eigen gemacht.

Auch dort, wo keine solchen Ausnahmen für Buchhandlungen und Comic-Läden gelten, gibt es zumindest die Hoffnung, dass wieder die Abholung von Ware an den Läden ermöglicht wird. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat genau dies so für sein Bundesland gestern im Radiosender WDR 5 explizit für den Buchhandel zugesagt und auch in Bayern soll dies möglich sein. Diverse Branchenverbände des Handels intervenieren gerade bei Politik und Verwaltung, damit die kontaktlose Übergabe von Waren aus den Läden heraus generell ab morgen ermöglicht wird.

Schwieriger könnten auf jeden Fall Kooperationen mit anderen Händlern werden, die noch öffnen dürfen. Im Frühjahr waren auch von Comic-Läden Bestellungen bei benachbarten Geschäften zur Abholung bereit gestellt worden. Doch der Verkauf von Non-Food-Produkten soll gerade im Lebensmitteleinzelhandel eher eingeschränkt und keinesfalls ausgeweitet werden.

Ein reiner Versandhandel oder auch die Beauftragung externer Lieferdienste dürfte sich für viele Geschäfte dagegen kaum rechnen. Die exakten Modalitäten, was wo noch zulässig ist, werden aber wohl erst wieder bei genauer Durchsicht der entsprechenden noch folgenden Verordnungen der einzelnen Bundesländer zutage treten.

Autor: PPM