Besonders kompliziert wurde es dort, wo der Buchhandel durch Gerichtsurteile seine privilegierte Sonderrolle als Teil des "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" verloren hat. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müssen sich Buchhandlungen wieder beim "normalen" Einzelhandel einreihen und unterliegen je nach Inzidenz wie dieser den jeweiligen Vorgaben für ersatzweise zugelassenes Terminshopping (Click & Meet) oder einen Abholservice (Click & Collect).
Beachtet werden muss dabei in den einzelnen Verordnungen, auf welcher Grundlage die berücksichtigten Inzidenz-Werte ermittelt werden, da hier auf Landesebene abweichende Intervalle zum Zuge kommen. Auch die Umsetzung neuer Maßnahmen kann etwa sofort oder mit Verzögerung zu wöchentlichen Stichtagen erfolgen.
Konkret ist Folgendes während des derzeit geltenden Lockdowns für den Buchhandel in den einzelnen deutschen Bundesländern zulässig ...
Baden-Württemberg
• Inzidenz bis 49*: geöffnet**
• Inzidenz 50–99*: Terminshopping sowie Abholservice
• Inzidenz ab 100*: nur Abholservice
* Berechnet auf der jeweiligen Stadt- bzw. Landkreisebene.
** Hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen der Landesbehörden in Baden-Württemberg, allerdings erreicht diesen Wert derzeit auch kein einziger Stadt- bzw. Landkreis.
Detaillierte Informationen: HIER
Bayern
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
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Berlin
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Brandenburg
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Bremen
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Hamburg
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Hessen
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Mecklenburg-Vorpommern
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Niedersachsen
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Nordrhein-Westfalen
• Inzidenz bis 99*: Terminshopping sowie Abholservice
• Inzidenz ab 100 mit Test-Option*: Terminshopping mit negativem Schnelltest sowie Abholservice
• Inzidenz ab 100 ohne Test-Option*: nur Abholservice
* Berechnet auf der jeweiligen Stadt- bzw. Landkreisebene.
Übersicht der von der "Corona-Notbremse" betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit bzw. ohne Test-Option: HIER (Stand: 29. März 2021)
Detaillierte Informationen: HIER
Rheinland-Pfalz
• generell geöffnet*
* Das soll für Buchhandlungen prinzipiell auch beim Ziehen der "Corona-Notbremse" auf Kreisebene weiter gelten, teilweise wird der Buchhandel aber in den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise und Städte nicht ausdrücklich beim "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" aufgeführt.
Detaillierte Informationen: HIER
Saarland
• generell geöffnet*
* Im Saarland ist derzeit der gesamte Einzelhandel geöffnet, auch die ab dem 6. April 2021 gültige neue Corona-Verordnung sieht hier keine Änderung vor.
Detaillierte Informationen: HIER
Sachsen
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Sachsen-Anhalt
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Schleswig-Holstein
• generell geöffnet*
* Das soll für den Buchhandel prinzipiell auch beim Ziehen der "Corona-Notbremse" auf Kreisebene per Allgemeinverfügung weiter gelten, allerdings ist dann das Betreten von Verkaufsstellen des "Einzelhandels für den täglichen Bedarf", zu denen auch Buchhandlungen zählen, nur noch einer Person pro Haushalt gestattet.
Detaillierte Informationen: HIER (Stand 29. März 2021)
Thüringen
• generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER
Stand: 30. März 2021
Autor: PPM