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30.03.2021
Comic-Fachhandel im Lockdown

Das ist gerade erlaubt

Das ist gerade erlaubt

Eigentlich hätte alles so schön einfach sein können: Genauso wie zuvor schon in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollten Buchhandlungen und damit auch Comic-Läden seit Anfang März überall öffnen dürfen. Doch schnell stellte sich heraus, dass sich die Lage von Bundesland zu Bundesland wieder deutlich unterscheiden sollte. Wir versuchen uns an einem aktuellen Überblick.

Besonders kompliziert wurde es dort, wo der Buchhandel durch Gerichtsurteile seine privilegierte Sonderrolle als Teil des "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" verloren hat. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müssen sich Buchhandlungen wieder beim "normalen" Einzelhandel einreihen und unterliegen je nach Inzidenz wie dieser den jeweiligen Vorgaben für ersatzweise zugelassenes Terminshopping (Click & Meet) oder einen Abholservice (Click & Collect).
 
Beachtet werden muss dabei in den einzelnen Verordnungen, auf welcher Grundlage die berücksichtigten Inzidenz-Werte ermittelt werden, da hier auf Landesebene abweichende Intervalle zum Zuge kommen. Auch die Umsetzung neuer Maßnahmen kann etwa sofort oder mit Verzögerung zu wöchentlichen Stichtagen erfolgen.

Konkret ist Folgendes während des derzeit geltenden Lockdowns für den Buchhandel in den einzelnen deutschen Bundesländern zulässig ...

Baden-Württemberg
• Inzidenz bis 49*: geöffnet**
• Inzidenz 50–99*: Terminshopping sowie Abholservice
• Inzidenz ab 100*: nur Abholservice
* Berechnet auf der jeweiligen Stadt- bzw. Landkreisebene.
** Hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen der Landesbehörden in Baden-Württemberg, allerdings erreicht diesen Wert derzeit auch kein einziger Stadt- bzw. Landkreis.
Detaillierte Informationen: HIER

Bayern
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Berlin
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Brandenburg
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Bremen
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Hamburg
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Hessen
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Mecklenburg-Vorpommern
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Niedersachsen
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Nordrhein-Westfalen
• Inzidenz bis 99*: Terminshopping sowie Abholservice
• Inzidenz ab 100 mit Test-Option*: Terminshopping mit negativem Schnelltest sowie Abholservice
• Inzidenz ab 100 ohne Test-Option*: nur Abholservice
* Berechnet auf der jeweiligen Stadt- bzw. Landkreisebene.
Übersicht der von der "Corona-Notbremse" betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit bzw. ohne Test-Option: HIER (Stand: 29. März 2021)
Detaillierte Informationen: HIER

Rheinland-Pfalz
generell geöffnet*
* Das soll für Buchhandlungen prinzipiell auch beim Ziehen der "Corona-Notbremse" auf Kreisebene weiter gelten, teilweise wird der Buchhandel aber in den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise und Städte nicht ausdrücklich beim "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" aufgeführt.
Detaillierte Informationen: HIER

Saarland
generell geöffnet*
* Im Saarland ist derzeit der gesamte Einzelhandel geöffnet, auch die ab dem 6. April 2021 gültige neue Corona-Verordnung sieht hier keine Änderung vor.
Detaillierte Informationen: HIER

Sachsen
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Sachsen-Anhalt
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Schleswig-Holstein
generell geöffnet*
* Das soll für den Buchhandel prinzipiell auch beim Ziehen der "Corona-Notbremse" auf Kreisebene per Allgemeinverfügung weiter gelten, allerdings ist dann das Betreten von Verkaufsstellen des "Einzelhandels für den täglichen Bedarf", zu denen auch Buchhandlungen zählen, nur noch einer Person pro Haushalt gestattet.
Detaillierte Informationen: HIER (Stand 29. März 2021)

Thüringen
generell geöffnet*
* Buchhandlungen werden dem "Einzelhandel des täglichen Bedarfs" zugerechnet.
Detaillierte Informationen: HIER

Stand: 30. März 2021

Autor: PPM