Der Bundesrat in Bern hat damit am Mittwoch eine Regelung beschlossen, die jener ähnelt, die es auch schon in den Nachbarländern Österreich und Deutschland gibt. Endgültig veranlasst wurde er hierzu vor allem durch das immer stärkere Auftreten der neuen und gefährlicheren Corona-Mutation aus England, das durch den harten Lockdown in der Eidgenossenschaft ausgebremst werden soll.
Auch in der Schweiz wird es allerdings erlaubt sein, einen Abholservice am Laden für die Kunden einzurichten. Allerdings gelten hierbei nicht nur strenge Vorgaben bezüglich der kontaktlosen Bestellung und Übergabe von Waren an die Kunden, sondern auch für die im Laden selbst Beschäftigten. Wo immer sich nämlich mehr als zwei Personen gleichzeitig in einem Raum aufhalten, ist etwa eine ständige Maskenpflicht einzuhalten. Detaillierte Informationen finden sich HIER.
Bis zuletzt hatte sich der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) bemüht, erst auf kantonaler und dann auch eidgenössischer Ebene Ausnahmen zu erwirken, die Buchhandlungen mit Verkaufsstellen für lebensnotwendige Güter gleichgestellt hätten. Entsprechende Regelungen gibt es in Deutschland etwa in Berlin und Brandenburg.
Das Vorhaben scheiterte allerdings, wie die SBVV-Geschäftsführerin Tanja Messerli zutiefst bedauert: "Wie der Bundesrat zur Einschätzung gelangt, das Buch sei kein Gut des täglichen Bedarfs und dürfe daher nicht mehr vor Ort eingekauft werden, ist nicht nachvollziehbar. Das Buch nährt und hält, es bildet und tröstet – es tut all das, was andere Güter des täglichen Bedarfsebenso tun, von den Nahrungsmitteln bis zur Schnittblume." Die Medienmitteilung des SBVV nachlesen kann man HIER.
Autor: PPM