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29.04.2021
Comic-Fachhandel im Lockdown

Bayern und Baden-Württemberg auf – NRW chaotisch

Bayern und Baden-Württemberg auf – NRW chaotisch

Aufgrund des neuen Bundes-Infektionsgesetz haben die Landesregierungen in den beiden Südländern ihre Verordnungen angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Buchhandlungen und Comic-Läden aber nur eingeschränkt zugänglich.

Zunächst hatte zum letzten Wochenende Baden-Württemberg seine Corona-Landesverordnung dem neuen Bundesinfektionsgesetz angepasst, so dass Buchhandlungen – und damit auch Comic-Läden – wieder ohne Einschränkungen in den Katalog der Ladengeschäfte aufgenommen werden, die von Schließungen ausgenommen sind. Sie dürfen als Anbieter des täglichen Bedarfs damit seit letzten Samstag wieder unabhängig vom Inzidenzwert öffnen.

Einen ähnlichen Beschluss fasste Dienstag die bayerische Staatsregierung in München mit ihrer Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Mittwoch, dem 28. April, in Kraft trat. Auch in Bayern dürfen die Comic-Läden damit wieder ohne Einschränkungen öffnen.

Somit ist der gesamte Buch- und Comic-Fachhandel in Deutschland wieder geöffnet – einzig mit der Ausnahme Nordrhein-Westfalen. Denn dort wird die Sonderstellung, die der Bund in seinem neuen Infektionsschutzgesetz für Buchhandlungen vorsieht, aus juristischen Gründen nicht übernommen. Es bleibt also prinzipiell dabei, dass bei einer Inzidenz bis 99 nur Terminshopping und ab 100 Terminshopping nur mit negativem Schnelltest möglich ist.

Allerdings erfolgt die Umsetzung der Landesregelungen höchst unterschiedlich von Stadt zu Stadt. Während Buchhandlungen in Dortmund sogar geöffnet haben, soll in Städten wie Köln und Düsseldorf derzeit nur ein Abholservice möglich sein, teilt Anja Bergmann mit, die NRW-Regionaldirektorin des Börsenvereins. Sie fordert deshalb "Buchhandlungen auch in Nordrhein-Westfalen öffnen!", um die Situation zu klären.

Comic-Läden und Buchhandlungen in Nordrhein-Westfalen sollten sich angesichts der höchst undurchsichtigen Situation unbedingt an die lokalen Behörden wenden, bevor sie ihren Laden öffnen!

Autor: PPM