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23.04.2021
Comic-Fachhandel im Lockdown

Comic-Läden wieder überall offen?

Comic-Läden wieder überall offen?

Mit der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt bereits heute das neue Bundes-Infektionsgesetz in Kraft, das eigentlich im gesamten Bundesgebiet den Buch- und Comic-Fachhandel von den Ladenschließungen ausnimmt.

Vorausgegangen war dem ein Gesetzgebungsverfahren, das im Eiltempo sowohl den Bundestag wie auch den Bundesrat durchlief und dann auch innerhalb weniger Stunden vom Bundespräsidenten mit der Ausfertigung des Gesetzes abgeschlossen wurde. Hauptinhalt des neugefassten Bundes-Infektionsgesetzes ist die sogenannte "Bundes-Notbremse", die bundesweit einheitliche Vorgaben für eine effektive Bekämpfung der dritten Corona-Welle bereithalten soll.

Für den Buchhandel – und damit auch die Comic-Läden – ist aber vor allem interessant, dass dieser im Gesetz zu den Bereichen des täglichen Bedarfs zählt, die von Ladenschließungen ausgenommen sind, ganz gleich welche 3-Tage-Inzidenz im Land- bzw. Stadtkreis gerade herrscht. Das ist eigentlich eine gute Nachricht für den Comic-Fachhandel. Doch der Teufel steckt wieder einmal im Detail.

Denn in den Bundesländern, in denen Gerichtsentscheidungen in den letzten Wochen einer eher großzügigen Auslegung der Bereiche des täglichen Bedarfs einen Riegel vorgeschoben hatten oder alternativ eine komplette Öffnung des Handels erzwungen hätten, wird sich die neue Bundesregelung womöglich doch nicht durchsetzen. Konkret betroffen sind hiervon die Comic-Läden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.

Derzeit halten sich die entsprechenden Landesbehörden noch bedeckt. Womöglich wird es hier auch erst am Montag Klarheit geben. Wobei auch dann davon auszugehen ist, dass womöglich wieder von einzelnen Betroffenen der Klageweg beschritten wird. Auf jeden Fall ist Comic-Händlern in diesen Bundesländern zu empfehlen, morgen noch von einer Öffnung des Ladens abzusehen, wenn diese durch die bisherigen Vorgaben der Corona-Landesverordnungen untersagt wäre. In jedem Fall sollten aber vorab die örtlichen Behörden kontaktiert werden, etwa das Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Autor: PPM